Wann muss ich eine Anwaltskanzlei beauftragen?

Grundsätzlich muss jeder Mandant selbst entscheiden, ob und wann er einen Anwalt einschaltet. Wie so oft lautet auch hier das Motto: „Vorbeugen ist besser als Heilen!“.

Entscheiden Sie sich, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, wird Ihre Rechtsangelegenheit maßgeblich beeinflusst. Beispielsweise erhält nur ein Anwalt vollständige Einsicht in die behördlichen oder gerichtlichen Akten, deren Inhalt von großer Bedeutung für den Ausgang Ihres Verfahrens sein kann.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wird spätestens dann zwingend, wenn per Gesetz die anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Ein sogenannter Anwaltszwang besteht z.B. bei Scheidungsverfahren oder Verfahren vor dem Landgericht.

Zuletzt aktualisiert am 19.09.2024 von Kanzlei Achtelik.

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